Informationen zur Deponie Odelsham

Die Informationsplattform zur geplanten Deponie

Sichtweise des Experten

Der Diplom Ingenieur und ehem. Leiter des Deponiereferates am Landesamt für Umwelt, Herr Karl Drexler, berichtet zu den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen an eine Deponie

Häufig gestellte Fragen

Die geplante DKI Deponie in Odelsham interessiert und bewegt, hier die meist gestellten Fragen und Antworten darauf

1. Was passiert, wenn die Firma Zosseder insolvent wird? Muss dann der Staat die Kosten für die Deponie tragen?

Für diesen Fall muss die Fa. Zosseder vor Inbetriebnahme der Deponie eine Sicherheitsleistung bei der Regierung von Oberbayern hinterlegen, die genau diese anfallenden Kosten umfasst. Da die Deponie abschnittsweise errichtet und verfüllt wird, kann bei einem Insolvenzfall nie die gesamte Deponie offen sein. Die Sicherheitsleistung wird anhand des ungünstigsten Falls standardisiert errechnet und beläuft sich konkret auf € 2,38 Mio.
Im Falle einer Insolvenz der Fa. Zosseder wäre die Deponie ein Teil des Betriebsvermögens und könnte zudem von einem potentiellen Käufer übernommen und weiter betrieben werden.
Falls sich kein Interessent / Käufer finden würde, wird der Freistaat Bayern einspringen und die Deponie, finanziert mit den Sicherungsleistungen, ordnungsgemäß abschließen und rekultivieren

2. Gibt es einen Notfallplan für den Fall, dass ein Feuer auf der Deponie ausbricht?

Ja, wie für jede betriebliche Einrichtung gibt es einen Alarm- und Notfallplan. Da keine brennbaren Abfälle abgelagert werden, kann ein Feuer lediglich die Betriebseinrichtungen (Maschinen, Gebäude) betreffen.

3. Wieso muss die Deponie unbedingt hierhin gebaut werden? Es gibt doch auch Landstriche wo kaum jemand wohnt, da könnte man das doch machen!

Der Standort in Odelsham verfügt z.B. über eine gute Verkehrsanbindung (kein Durchfahren von Siedlungs- und Wohngebieten notwendig) und über einen von Natur aus dichten Untergrund. Durch den vorhergehenden Kiesabbau ist die Deponie eine sinnvolle Folgenutzung.
Landstriche, in denen kaum jemand wohnt, gibt es kaum mehr. Sofern man solche vereinsamten Landstriche finden würde, wären diese wahrscheinlich sehr weit von den Entstehungsorten des Abfalls (Anfallstellen) entfernt. Das würde wieder weitere Transporte nach sich ziehen. Darüber hinaus müssten diese vereinsamten Landstriche erschlossen werden (Straße, Strom, Wasser,….). Auf den ersten Blick mag es besser erscheinen, wenn eine Deponie so weit weg wie möglich ist, jedoch ist es viel sinnvoller bereits bestehende Standorte weiter zu nutzen und darauf zu achten, dass diese so nah wie möglich an der Zivilisation und damit an den Anfallstellen sind. Kürzere Wege bedeuten weniger CO2-Ausstoß!

4. Welche Materialien werden abgelagert?

In der Deponie sollen vorwiegend Abfälle aus dem Bau- und Abbruchbereich abgelagert werden, d.h. Boden, Bauschutt, Straßenaufbruch oder auch asbesthaltige Baustoffe (z.B. Dachplatten oder Fensterbänke). Letztere jedoch nur in einem sehr geringen Umfang (3% der gesamten Einlagermenge).

5. Sind die abgelagerten Abfälle giftig oder gesundheitsschädlich?

Nein, alle Abfälle, die auf der Deponie abgelagert werden, müssen die DKI-Grenzwerte der Deutschen Deponieverordnung einhalten. Dies ist vom Betreiber zu dokumentieren.

6. Wie lange dauert der Betrieb dieser Deponie?

In der Deponie werden ca. 12 Jahre lang Abfälle abgelagert.

7. Was passiert nachdem die Deponie fertig verfüllt wurde? Z.B. Unterhaltspflichten usw.

Nach der Fertigstellung wird der letzte Bauabschnitt abgedichtet und rekultiviert. Die Nachsorge ist gesetzlich geregelt, beträgt mindestens 30 Jahre, wird von der Fa. Zosseder durchgeführt und laufend behördlich überwacht.

Siehe auch Antwort 1 und 17.

8. Wie funktioniert der Einbau von Asbest auf der Deponie?

Asbesthaltige Baustoffe dürfen nur einwandfrei und dicht verpackt (in sog. Big Bags) angeliefert und in die Deponie eingebaut werden. Die Big Bags werden vom LKW gehoben und in die Deponie gesetzt bzw. gelegt und dürfen keinesfalls gekippt werden. Die Big Bags sind arbeitstäglich mit vorgehaltenem Deponiematerial (Aushub) abzudecken. Die Fa. Zosseder plant nur an einem Tag in der Woche asbesthaltige Baustoffe anzunehmen.

9. Ist es möglich, dass zum nächstmöglichen Ort Astbestfasern fliegen?

Dies ist aufgrund der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen auszuschließen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Hagel auf einem Eternitdach Fasern freisetzen, ist ungleich höher.

10. Ist Asbest im Wasser schädlich?

Asbest im Wasser ist nicht schädlich. Es gibt nach wie vor noch Trinkwasserleitungen, die aus asbesthaltigem Material bestehen. Asbest ist ein Mineral und somit nicht wasserlöslich.

11. Wie wird der Bedarf an dieser Deponie gerechtfertigt? Dachte, die Zeit der Deponien wäre vorbei. Bauschutt soll doch recycelt werden. Was soll das also?

Bei Sanierungs- Bau- und Abbruchmaßnahmen fallen laufend diverse mineralische Abfälle wie z.B. Bodenaushub und Bauschutt an. Allein die Fa. Zosseder entsorgt im Zuge der Bau- und Abbruchtätigkeiten im Landkreis Rosenheim und den angrenzenden Landkreisen zumindest 65.000 Tonnen DKI-Abfälle jährlich.

Grundsätzlich sind diese Abfälle einer Aufbereitung und Wiederverwendung zuzuführen. Da aber nahezu bei jeder Sanierungs- und Abbruchmaßnahme auch belastete Abfälle anfallen, ist eine Wiederverwendung nicht immer möglich. Die Belastung stammt beim Bauschutt vorwiegend aus den alten Baumaterialien (z.B. Anstriche) selbst. Bei Aushubmaterial stammt die Verunreinigung wiederum aus der Vornutzung (z.B. Aushub mit Resten von Straßenaufbruch). Je nach Art und Zusammensetzung der verunreinigten Materialien können diese aufbereitet bzw. behandelt werden. Dies ist aber nicht immer möglich.

Wenn z.B. ein Bodenaushub zu bindig ist und zu wenig Kies-/Sandkorn aufweist, ist eine Behandlung kaum realisierbar. Dann müsste dieser Bodenaushub direkt auf eine Deponie gebracht werden.
Aber auch im Falle einer möglichen Behandlung des Bodenaushubs entsteht im Zuge der Behandlung nahezu immer ein Rest („Schadstoffsenke“), der auf einer Deponie beseitigt werden muss.

Gleiches gilt auch für die Aufbereitung von z.B. Bauschutt.
In Summe kann daher festgestellt werden, dass eine 100%ige Verwertung und Wiederverwendung von mineralischen Abfällen nicht möglich ist und eine Deponie daher fester Bestandteil einer modernen Abfall- und Kreislaufwirtschaft ist und auch weiterhin sein wird.

Darüber hinaus ist es relevant, dass Deponien sowie bestmöglich alle Entsorgungs- und Verwertungswege für Abfälle auf kurzem Weg erreichbar sind. Weite Transportstrecken sind in der heutigen Zeit nicht mehr vertretbar (Klimawandel / CO2-Bilanz).
Jeder will Lebensmittel und andere Produkte / Waren so regional wie möglich kaufen.
Das muss auf jeden Fall auch für das gelten, was wir am Ende eines Lebenszyklus nicht mehr benötigen.

Mit der Deponie Odelsham wäre die Entsorgungssicherheit in unserer Region auf viele Jahre hin garantiert.

12. Welche Abfälle genau dürfen im Hinblick auf kursierende Begrifflichkeiten wie „Asbestdeponie“ und/oder „Giftmülldeponie“ eingelagert werden?

siehe Antwort 4 und 5

13. Wie genau findet die behördliche Überwachung während eines Betriebes statt?

Die einzelnen Behörden werden ihre Überwachungstätigkeit unterschiedlich, je nach Fachbereich, wahrnehmen. Dabei gibt es routinemäßige und nicht routinemäßige Überprüfungen. Wesentliche Überwachungsbehörde für Deponien in Bayern ist das Landesamt für Umwelt, welches mindestens alle drei Jahre einen Termin vor Ort durchführt. Darüber hinaus gibt es natürlich noch die Überwachung durch die Regierung von Oberbayern (Genehmigungsbehörde), durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, durch das Landratsamt Rosenheim (Naturschutz und div. weitere Fachabteilungen). Geprüft werden in der Regel der ordnungsgemäße Betrieb sowie das Einhalten der Bescheidauflagen.

Die Firma Zosseder muss zudem ein Deponietagebuch führen, in dem alle Materialeingänge dokumentiert werden. Dies wird immer wieder von den genannten Behörden eingesehen und die dazugehörigen Dokumente wie Herkunft, Analysenwerte etc. geprüft.
Darüber hinaus werden im Zuge des Betriebs und der Materialannahme die Genehmigungs- und Überwachungsbehörde miteinbezogen (div. Anfragen, Einzelfallprüfungen, Grund- und Sickerwasserüberwachung, ökologische Bauüberwachung).

Alltag in der Abfallwirtschaft ist der laufende Kontakt mit den Genehmigungs-/Fach-/ Überwachungsbehörden und den div. Fremdüberwachungen.

14. Es gibt doch schon überall Bauschuttdeponien, z.B. in Altötting. Wozu hier bei uns noch eine?

Oberbayern, vor allem der südöstliche Teil Oberbayerns, weist eine sehr geringe Deponiedichte auf. Im Landkreis Altötting gibt es eine DKI-Deponie sowie 2 DK0-Deponien.

Es zeigt sich jedoch, dass das Volumen dieser Deponien viel schneller erschöpft sein wird als ursprünglich angenommen. Der Landkreis Rosenheim ist einer der größten in Bayern und verfügt aktuell über eine DK0-Deponie. Aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht wäre es vernünftig, wenn jede Region / jeder Landkreis sich im Bereich der Entsorgung von mineralischen Abfällen ortsnahe Lösungen bedienen könnte.

Siehe auch Antwort 11

15. Wenn so viel Widerstand gegen die Deponie herrscht, warum nicht einfach woanders bauen?

Eine Deponie wird, egal, wo sie errichtet werden soll, in Teilen der Bevölkerung immer kritisch gesehen. Die meisten Personen haben beim Gedanken an eine Deponie eher üblen Geruch, Müllberge, Gift für Mensch und Umwelt und laut kreischende Vögel im Kopf. Es macht keinen Unterschied, wo eine Deponie geplant und errichtet werden soll; sie wird immer auf Widerstand stoßen. Die Abneigung begründet sich zumeist in Angst, Desinformation und bewusst gestreuten Falschinformationen. Eine moderne Deponie hat jedoch nichts mit einer Deponie vergangener Tage zu tun. Sie ähnelt optisch einer allseits bekannten Verfüllung einer Kiesgrube. Ein anderer Standort würde diese negative Emotion daher nur an einen anderen Standort verlagern, praktisch wäre damit nichts gewonnen.

Siehe dazu auch Antwort 3

16. Ist der Zosseder nicht schon reich genug? Nun will er sich auch noch eine goldene Nase mit einer Deponie verdienen, die keiner will.

Für uns macht es Sinn, die Materialien, die wir bei unseren Kunden, also bei Ihnen, abholen, auch regional zu entsorgen. Da es keine landkreiseigene Deponie mehr gibt, haben wir uns entschlossen, selbst für Abhilfe zu sorgen.

17. Was ist eine Deponie?

Eine Deponie ist ein technisches Bauwerk. Dieses komplexe Bauwerk wird geplant und unter definierten Rahmenbedingungen (Deponie-Verordnung und individuelle Planung) errichtet.

Diese Rahmenbedingungen sorgen für ein sicheres Verwahren von Abfällen, die nicht mehr verwertet bzw. recycelt werden können und/oder dürfen.

Die durch die Deponieverordnung (DepV) vorgegebenen Schutzmechanismen entsprechen dem Stand der Technik. Diese Vorgaben sind nicht nur bei der Errichtung, sondern auch bei dem Betrieb einer Deponie einzuhalten.

Gerade die Langzeitsicherung der Deponie hat dabei einen hohen Stellenwert. Durch das sog. Multibarrierenkonzept, kann ein hohes Sicherheitsniveau erreicht werden. Der Bau der Deponie erfolgt auf Grundlage eines Qualitätsmanagementplanes unter ständiger Aufsicht von div. Fachgutachtern (sog. Fremdprüfern).

Das Multibarrierenkonzept setzt sich dabei aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

• Sicherheitsabstand zum Grundwasser

• Deponieplanum

Herstellen eines tragfähigen Untergrunds.

• technische / geologische Barriere

Die Deponieverordnung sieht eine technische bzw. geologische Barriere bei Deponien vor. Das ist quasi eine Dichtung unter der eigentlichen Basisabdichtung.

• Basisabdichtung

Auf die technische bzw. geologische Barriere folgt die Basisabdichtung. Geologische Barriere und Basisabdichtung werden aus dichtem Ton mit einer Durchlässigkeit von Kf < 10-10 m/s ausgeführt. Das bedeutet, dass Sickerwasser über 300 Jahre (!) benötigen würde, um durch diesen einen Meter Dichtung (techn. Barriere & Basisabdichtung) zu kommen. Wenn das Sickerwasser es in 300 Jahren durch die Dichtung geschafft hätte, kann man davon ausgehen, dass es durch die Filterwirkung des Tons sauber ist.

Da aber Wasser immer den Weg des geringsten Widerstands geht, fließt es über die Sickerwasserfassung ab.

• Sickerwassererfassung

Auf der Basisabdichtung wird anschließend ein mineralischer Flächenfilter mit einer Dicke von 0,3 m aufgebracht. Durch die geplante Sohlprofilierung in Verbindung mit dem großzügig dimensionierten Dränsystem ist sichergestellt, dass das anfallende Sickerwasser gezielt erfasst und abgeleitet wird. Es wird dann einer Kläranlage zugeführt.

• Beschaffenheit des Deponiekörpers

Der Deponiekörper muss zum Schutz der Umwelt stabil und standsicher aufgebaut werden.

• Oberflächenabdichtung und Oberflächenwasserableitung

Die Oberflächenabdichtung wird wasserundurchlässig mit einer Kunststoffdichtungsbahn als Dichtungselement ausgeführt. Hierdurch kann nach Abschluss der Deponie kein Niederschlagswasser mehr in den Deponiekörper eindringen. Der Sickerwasseranfall reduziert sich auf wenige Kubikmeter pro Jahr. Ergänzt wird die Oberflächenabdichtung durch eine 30 cm starke Entwässerungsschicht, die das anfallende Oberflächenwasser (Niederschlagswasser) ableitet und in den Randbereichen versickert.

• Rekultivierung:

Zur Rekultivierung wird eine 2,2 m starke Bodenschicht aufgebracht, die anschließend mit Sträuchern und mittelgroßen Bäumen bepflanzt wird. Im Lauf der Zeit bildet sich somit eine weitere natürliche Schutzschicht.

• Deponienachsorge

Nach Abschluss der Deponieverfüllung und der Herstellung des o.g. Oberflächen-abdichtungssystems wird die Stilllegung durch die zuständige Behörde (Regierung von Oberbayern) festgestellt. Danach beginnt die Nachsorgephase, in der die Kontrollen, die während der Verfüllung der Deponie durchgeführt worden sind, weitergeführt werden.

Durch das o.g. Multibarrierenkonzept ist sichergestellt, dass ein gleichzeitiges Versagen aller Komponenten verhindert ist. Mit der technischen Barriere, der Basisabdichtung, der Sicker-wassererfassung, der Oberflächenabdichtung und der Rekultivierungsschicht sind fünf unabhängige Barrieren vorgesehen.

Schäden an der Deponiebasis, wie z.B. eine Rissbildung, sind auf Grund der Auflast durch den Deponiekörper so gut wie ausgeschlossen.

Bei der Oberflächenabdichtung mittels Kunststoffdichtungsbahn (KDB) liegen mittlerweile vielfältige und langfristige Erfahrungen vor, die bei der Herstellung der KDB eine langfristige Funktionsfähigkeit von weit über 100 Jahren prognostizieren lassen.

Auf Grund mittlerweile vorliegender Erfahrungen aus der Deponienachsorge lässt sich eine quasi 100-prozentige Dichtigkeit der Kunststoffdichtungsbahnen feststellen. Daher wird die Sickerwasserneubildung nach Abschluss der Oberflächenabdichtung vollständig zurückgehen.

 

18. Wie oft wird geliefert?

Die Materialannahme richtet sich nach dem tatsächlichen Anfall auf den Baustellen und anfallenden Betrieben. Generell ist man durch Öffnungszeiten und max. zulässige Anliefermenge an einem Tag (1.000 t) reglementiert.

19. Können sich schädliche Gase bilden?

Es werden nur mineralische Abfälle abgelagert; zudem ist es in Deutschland seit 2005 verboten, gasbildende Abfälle abzulagern.

20. Kann das Grundwasser verunreinigt werden?

Der Abstand zum Grundwasser beträgt rund 30 m. Es ist daher auszuschließen, dass das Grundwasser verunreinigt wird.

Ergänzend wird auf die Antwort 17 verwiesen.

21. Wie groß ist die Deponie?

Die Deponie entsteht auf einer Fläche von 46.300 m² und hat in 3 Bauabschnitten ein Volumen von 517.000 m³. Ein eher kleiner Standort, verglichen mit Deponien vergangener Tage.

22. Wie wird überwacht, dass keine für die Deponie ungeeigneten Abfälle in der Deponie verfüllt werden?

Folgender Ablauf wird von der Deponieverordnung vorgegeben:
1) Vor einer Anlieferung von Abfällen muss der Anlieferer / Abfallerzeuger Deklarationsunterlagen bzw. eine grundlegende Charakterisierung des Materials an den Deponiebetreiber übermitteln. Diese grundlegende Charakterisierung besteht u.a. aus Analysen und weiteren Informationen des angefragten Materials.
2) Der Deponiebetreiber überprüft diese Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit. Sofern die Unterlagen in Ordnung sind, kann die betreffende Charge angeliefert werden.
3) Auf der Deponie müssen bei größeren Anliefermengen zusätzliche Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden (regelt die Deponieverordnung konkret).
4) Erst wenn diese Kontrolluntersuchungen die Deklaration des Abfallerzeugers (Punkt 1) bestätigen, kann der Abfall vollständig in die Deponie eingebaut werden.
Darüber hinaus muss z.B. regelmäßig das Sickerwasser untersucht werden. Die Übernahme ungeeigneter Materialien würde sich u.a. in einer abweichenden Sickerwasserbelastung zeigen.
Abschließend muss noch darauf hingewiesen werden, dass es definitiv nicht das Ziel des Deponiebetreibers ist, ungeeignete Abfälle anzunehmen. Wieso sollte man sich bewusst langfristige Probleme „einkaufen“? Der Deponiebetreiber selbst ist an einem reibungslosen und ordnungsmäßen Deponiebetrieb am meisten Interessiert, wenngleich dies auch gerne anders dargestellt wird.

Ergänzend siehe auch Antwort 13.

23. Wie wird während der Verfüllung eines Abschnitts der Schutz des Grundwassers und des umliegenden Ökosystems gewährleistet? (In dem Film heißt es, dass erst nach der Verfüllung eines Abschnitts fertig abgedichtet wird. Man könnte sich fragen, ob während des Baus eines Abschnitts Schadstoffe in die Umwelt gelangen könnten.)

Einführend ist hier auf Antwort 17 zu verweisen. Ergänzend kann man festhalten, dass das Grundwasser sowie die umliegenden Lebensräume regelmäßig kontrolliert werden. Das ist z.B. auch bei einer allseits bekannten Verfüllung eines ehem. Kiesabbaus so.
Der Bau der Deponie erfolgt Zug um Zug. Das bedeutet, dass man den jeweils nächsten Bauabschnitt erst in Betrieb nehmen darf, wenn der vorangegangene Abschnitt fertig verfüllt ist. Fertig verfüllte Bauabschnitte müssen umgehend abgedichtet und rekultiviert werden. Unfertige Abschnitte, die sich in der Verfüllung befinden, haben bereits eine vollständig wirksame Basisabdichtung inkl. Sickerwasserfassung.
Während des Baus der Deponie (Oberflächenabdichtung) können nicht mehr und nicht weniger Schadstoffe in die Umwelt gelangen als beim Deponiebetrieb selbst. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens muss nachgewiesen werden, dass die Deponie keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt hat.

24. Wie viele Jahre kann eine vollständige Abdichtung gewährleistet werden und was geschieht danach? (Genauer: Wie ist der Zustand der Deponie in 100 Jahren? Sind zukünftige Generationen vor einer Gefährdung durch die Deponie geschützt?)

Die Lebensdauer der unterschiedlichen Baumaterialien hängt vom Material selber ab.
Wie bereits in der Antwort 17 ausgeführt, geht diese mittlerweile über 100 Jahre. Entscheidend ist hier das in der Antwort 17 erläuterte Multibarrierenkonzept moderner Deponien. Zukünftige Generationen sind daher vor einer Gefährdung durch die Deponie geschützt.
Ergänzend muss dazu erwähnt werden, dass der Inhalt einer aktuellen DKI-Deponie nicht in der Lage ist, nachhaltigen Schaden anzurichten.

25. Von welchen Baustellen wird geliefert?

Die Anfallstellen werden vorwiegend im Landkreis Rosenheim und den angrenzenden Landkreisen sein.

26. Was ist mit dem Oberflächen- und Sickerwasser und welche Vorsorge wird hier getroffen?

Das Oberflächenwasser ist mit dem Abfall in der Deponie nie in Berührung gekommen. Es handelt sich damit um Niederschlagswasser, das z.B. auf befestigen Flächen außerhalb der Deponie oder nach Durchsickern der Rekultivierungsschicht aufgefangen und abgeleitet wird. Dieses Wasser soll in den Inn eingeleitet werden.

Das Sickerwasser ist wiederum Niederschlagswasser und Restwasser, das aus den Abfällen „gedrückt“ wird. Dieses wird separat in einem Sammelbecken gefasst und in eine Kläranlage verbracht. Das zu entsorgende Sickerwasser wird dabei regelmäßig analysiert.

27. Warum musste die Zufahrt von der B304 gemacht werden?

Die Anbindung des Deponiegrundstücks an die B304 ist erforderlich, da die Durchfahrt des Ortsteils Odelsham verständlicherweise vermieden werden sollte. Dies wurde beim Kiesabbau auch schon so gehandhabt.
Für die Deponie wäre auch jedenfalls eine Verzögerungsspur an der B304 zum bestehenden Parkplatz gebaut worden und die Zu-/Abfahrt wäre bei der Kapelle auf Höhe des bestehenden Parkplatzes gewesen.
Da uns jedoch der ursprünglich geplante Abfahrtsweg über den parallel zur B304 verlaufenden gemeindeeigenen Weg (Babensham) verwehrt wird, mussten wir nochmals umplanen.
Der neue Parkplatz kann nach Genehmigung der Deponie als Zu-/Abfahrt zum/vom Deponiegrundstück benutzt werden.
Wie auch immer der Standort Odelsham hätte weiter genutzt werden sollen, eine neue Zu-/ Abfahrtslösung wäre dafür notwendig gewesen.

28. Ist die Deponie vermeidbar?

Eine Deponie wäre grundsätzlich dann vermeidbar, wenn wir als Gesellschaft in der Lage wären, alle Abfälle zu recyclen bzw. endgültig zu verwerten. Aus heutiger Sicht ist dieser Punkt noch viele Deponien weit entfernt. Bei den sog. Sekundärbaustoffen mangelt es an Akzeptanz auf breiter Front, da sie vielerorts als „B-Ware“ kategorisiert werden.
Für die Gesellschaft ist eine Deponie derzeit somit nicht vermeidbar.
Würde man konkret auf den Standort Odelsham verzichten, müsste man fairerweise dazu sagen, dass man wiederum längere Entsorgungswege hätte (CO2-Ausstoß / Klimawandel) und man die Probleme letztendlich nur an eine andere Stelle verlagert.

Ergänzend siehe auch Antwort 15.

29. Gibt es im Deponiebereich geschützte Tierarten, wenn ja was passiert mit ihnen?

Im Deponiebereich gibt es geschützte Tierarten. Das liegt aber mehr am vorangegangenen Kiesabbau als am Standort selber. Kiesgruben ziehen div. Tierarten, auch geschützte, an. In nahezu allen Fällen geben somit die Abbaustätten den Arten erst die Möglichkeit sich anzusiedeln. Diese Tierarten wurden in einer sog. speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung begutachtet und bewertet. In der Regel kann man mit diesen Arten auf dem Gelände gut umgehen, den Standort quasi gemeinsam nutzen. In speziellen Fällen sind Ersatzlebensräume zu suchen. Im Falle der Deponie Odelsham gilt dies für die Zauneidechse; für diese wurde bereits vor einigen Jahren ein Ersatzlebensraum auf einem ehem. Kiesabbau der Fa. Zosseder geschaffen.

30. Darf Abbruchmaterial (z.B. Beton und/oder Bauschutt) eines Atomkraftwerks auf der Deponie Odelsham abgelagert werden?

Im Regierungsbezirk Oberbayern gibt es / gab es kein Atomkraftwerk.
In der DKI-Deponie Odelsham soll nur Material aus Oberbayern abgelagert werden;
dies wurde von uns auch so beantragt.
Darüber hinaus haben wir an der Übernahme derart großer Abbruchmengen kein Interesse, da die Deponie Odelsham mit regionalen Materialien mehr als ausgelastet sein wird.
Daher stellt sich uns diese Frage letztendlich nicht; wir wollen das definitiv nicht.

Diese Fragen haben uns neu erreicht

 

31. Man liest immer wieder von erheblichem Sanierungsaufwand mit beträchtlichen Summen in Millionenhöhe von bereits geschlossenen Deponien, soll man dieses Risiko mit einem privaten Betreiber einer DK1-Deponie eingehen? Meines Erachtens gehören solche Deponien in die Hände der öffentlichen Hand, wies auch überwiegend bei den Deponien in Bayern der Fall ist.

Uns sind aktuell keine Sanierungsprojekte, aufgrund von Schadensfällen am / im Deponiekörper, von bestehenden Deponien bekannt.
In den letzten Jahrzehnten wurden in Bayern jedoch eine Reihe von Altdeponien saniert, welche keine technischen Sicherungsmaßnahmen aufwiesen; Dichtungen, Sickerwasser- oder Gasfassung waren nicht vorhanden.
In solchen Altdeponien („wilde Kippen“, „Bürgermeisterdeponien“) wurde ALLES entsorgt, vom Auto über Hausmüll bis hin zu Bauabfällen. Wir haben in der Frage 17 das Multibarrierenkonzept einer modernen Deponie erläutert. Der Deponiebau, die Sicherungsmaßnahmen sowie auch der Deponieinhalt einer alten Kippe können mit einer modernen DKI-Deponie keinesfalls verglichen werden.
Da man mit der Planung und Errichtung von neuen Deponien nicht viel Rückdeckung aus der Bevölkerung bekommt, ist die öffentliche Hand sehr zurückhaltend bei der Planung neuer Deponieprojekte. Daher entscheiden sich immer mehr private Firmen, wie die Fa. Zosseder, eine eigene Deponie zu planen und zu bauen um dem drohenden Deponienotstand zuvor zu kommen und die Abhängigkeiten von weit entfernten Deponien und Entsorgungsanlagen zu beenden.

32. Die Fa. Zosseder entsorgt nach Ihren Angaben jährlich ca. 65.000 to DK1-Abfälle. In der nächst gelegenen DK1-Deponie Freudlsberger in Neuötting wurden in 2019 aus dem Landkreis Rosenheim 233 to und aus dem Landkreis Altötting und weiteren Landkreisen 1.900 to angeliefert. Wo wurden die verbleibenden Mengen von rd. 60.000 to in den letzten Jahren entsorgt? Auf kurze Transportwege wegen dem Klimawandel und der CO2-Bilanz wurde dann offensichtlich nicht geachtet! Aus welchen Entfernungen sollen die Abfälle kommen, falls die rd. 60.000 to angeliefert werden sollen und spielt da die CO2-Bilanz und der Klimawandel dann keine Rolle?

Die Fa. Freudelsperger hat sich mit Ihrer DKI-Deponie auf 2-3 Abfälle ausgerichtet und nimmt daher die mineralische „Massenware“ (Bodenaushub, Bauschutt) nur in geringerem Umfang an.
Es ist korrekt, dass in der Abfallwirtschaft zu wenig auf kurze Wege geachtet wird. Letztendlich muss man festhalten, dass jeder Betrieb einem Wettbewerb ausgesetzt ist. Der Wettbewerb bei der Entsorgung mineralischer Abfälle in Bayern wird jedoch vorwiegend mit Anlagen und Deponien außerhalb Bayerns bestritten, da wir in Bayern (bzw. auch konkret in Oberbayern) zu wenige Möglichkeiten zur Entsorgung von mineralischen Abfällen haben. Regionale Entsorgungsstrukturen müssen daher unbedingt gestärkt werden.
Die Fa. Zosseder entsorgt die pot. für die DKI-Deponie Odelsham geeigneten Materialien z.T. in Bayern, jedoch zum Großteil in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

33. Wird die Überwachung der geplanten Deponie genau so sorgfältig und korrekt durchgeführt, wie dies bei früheren Deponien erfolgt ist? Ich denke da an eine Deponie im Raum Traunstein/Altötting, der Name fällt mir leider nicht mehr ein, die Deponie wurde zwangsweise geschlossen. Wieso werden Termine für die Überwachung schon im Voraus festgelegt, so daß der Betreiber entsprechende Vorkehrungen treffen kann.

Diese Frage kann letztendlich nur durch die zuständigen Behörden beantworten werden.
Falls es sich bei der „Deponie im Raum Traunstein / Altötting“ um die ehem. Behandlungsanlage der Fa. Technosan handeln sollte, möchten wir festhalten, dass es sich dort um keine Deponie handelte, sondern um eine thermische Behandlungsanlage für (hoch-)kontaminierte mineralische Abfälle. Die dort behandelten Abfälle hätten auf einer DKI-Deponie gar nicht abgelagert werden dürfen! Darüber hinaus sind für Behandlungsanlagen andere Behörden zuständig als für Deponien.
Uns ist es an dieser Stelle wichtig, dass nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden. Nicht hinter jedem Umweltskandal steckt eine Deponie, eher das Gegenteil ist der Fall. Um den Skandal zu vermeiden, benötigen wir dringend regional verfügbare Deponien.

Kommentar der/des FragestellerIn zur Antwort 33:

Ich habe hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen; bei der von mir angedachten Deponie handelt es sich nicht um Technosan. Allerdings waren auch hier die Vergehen kriminell und die für die Überwachung zuständigen Behörden zumindest zum Teil die gleichen wie die für die Abfalldeponien zuständigen (Landratsamt, Umweltministerium).

Bei der fraglichen Deponie handelt es sich um die sog. Deponie Bruck bei Emmerting aus den Jahren 2008/2009, für die nach mehrfachen schweren Verstößen vor allem im Umgang mit asbesthaltigen Abfällen von der Regierung von Oberbayern die Einlagerung von Asbest und asbesthaltigen Abfällen und anderen Abfällen mit gefährlichen Mineralfasern untersagt wurde. Die Behörden wurden allerdings erst tätig, nachdem sie von der dortigen Bürgerinitiative mehrfach auf die Verstöße hingewiesen wurden.

So viel zu den Überwachungen und Überprüfungen der Behörden und deren Wirksamkeit!

Antwort Fa. Zosseder:

Man beachte in diesem Zusammenhang, dass die hier gemeinten asbesthaltigen Abfälle erst seit 2002 als gefährlicher Abfall einzustufen sind. Gesetzgebung, Verordnungen und auch die Handhabung entwickelten sich in den letzten Jahren.

Der Fall aus Emmerting liegt nun über 13 Jahre zurück und, bei allem Respekt hinsichtlich der Bedenken gegenüber Asbest, wir wollen uns mit derart alten Vorfällen nicht vergleichen lassen oder gar dafür rechtfertigen müssen.

Die Fa. Zosseder arbeitet nun seit 3 Jahrzehnten in den Bereichen Sanierung und Entsorgung mit Asbestmaterialien. Wir wissen um einen sorgsamen Umgang mit asbesthaltigem Material und haben dazu hervorragend geschultes und gewissenhaftes Personal. Aus diesem Grund sind wir auch bevorzugter Partner bei vielen Sanierungen und Abbrüchen.

Asbest ist an den Anfallstellen bzw. Objekten in denen es verbaut wurde, für die Allgemeinheit viel gefährlicher als in einer Deponie.

Wie schon erwähnt, liegt die Überwachung der Behörden nicht in unserer Hand. Es liegt uns aber fern und ist schon gar nicht unser Anspruch auf die Überwachung einer Behörde zu warten, um ordnungsgemäß zu arbeiten.

Da Asbest als gefährlicher Abfall eingestuft ist, muss das sog. elektronische Abfallnachweisverfahren angewendet werden. In diesem Verfahren ist die Zentrale Stelle Abfallüberwachung (ZSA) des LfU Bayern beteiligt und sieht daher fast „just in time“, wenn ein gefährlicher Abfall und damit auch Asbest in der Deponie angenommen wird.

34. Können Sie einen vernünftigen Grund nennen, warum die fertige DK1-Deponie in München Nord-West mit einer Kapazität von rd. 3,7 Mio to. nicht befüllt wird und stattdessen in Babensham/Wasserburg eine Deponie mit einem wesentlich geringeren Volumen genehmigt werden soll? Die Transportwege können es m.E. nicht sein, es muss offensichtlich einen ganz bestimmten Grund haben.

Im Bereich der DKI-Deponie München Nord-West wurde vom Betreiber bereits vor einigen Jahren ein Abfallzwischenlager sowie eine Vergärungsanlage errichtet.
Das ist schlicht und einfach der Grund warum das in München vorhandene Deponievolumen nicht genutzt werden kann.

Kommentar der/des FragestellerIn zur Antwort 34:

Nach meiner Information wurde mit Bescheid vom 02.07.2007 im Bereich der Deponie München Nord-West eine Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage (Bioabfallbehandlungsanlage mit Gewinnung von Biogas im Trockenfermentationsverfahren mit nachfolgender Kompostierung) mit folgender Auflage genehmigt:

Soweit im Zuge einer etwaigen Verfüllung des Bauabschnittes III der Deponie Nord-West der Standort der Trockenfermentierungsanlage beansprucht werden sollte, ist die Anlage vollständig rückzubauen. Diese Auflage soll speziell den Fall regeln, dass in der Zukunft doch eine Verfüllung des BA III der Deponie Nord-West erfolgen soll.

Damit steht die Deponie München Nord-West bei Bedarf weiterhin zur Verfügung, dies sollten Sie auch den Lesern Ihrer Informationen zur Deponie Odelsham nicht vorenthalten.

Was also ist der Grund, dass man diese Deponie nicht nutzt und stattdessen die Errichtung einer neuen Deponie in Wasserburg/Babensham durch einen privaten Betreiber genehmigen lassen will?

 

Antwort Fa. Zosseder:

Wann und wo etwas auf der Deponie München Nord-West zurückgebaut wird, wird in erster Linie Sache des Eigentümers und Betreibers sein. Das ist die Stadt München.

Auch im Falle eines Weiterbetriebs der Deponie München Nord-West ist keinesfalls gesagt, dass Abfälle aus anderen Landkreisen angenommen werden. Das bestimmt die Stadt München. Es wir hier so getan, als könnten wir einfach auf das Eigentum Dritter zugreifen und alles wird gut.

Die meisten Deponiebetreiber in Bayern wollen keine Abfälle aus anderen Regionen annehmen. Siehe auch die DKI-Deponie in Berchtesgaden. Viele schonen Ihre Deponievolumen, um noch viele Jahre damit in Ihrem Einzugsgebiet arbeiten zu können. Eine der größten Deponien in Bayern reduziert Ihre Annahmemengen seit ein paar Jahren drastisch.

Auf der Strecke bleiben die, die keine Deponien haben und die Situation verschärft sich seit Jahren zunehmend.

Für uns ist es daher nicht relevant was andere vielleicht haben oder nicht. Es sind dringend regionale Deponiekapazitäten zu schaffen; nicht nur im Landkreis Rosenheim.

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